Genehmigungsrechtliche Anforderungen an die Zwischenlagerung von Abfällen zur Beseitigung und Verwertung ab 2005

Ab dem 1.6.2005 dürfen nach den unmittelbar anwendbaren Regelungen der Abfallablagerungsverordnung nur noch Abfälle abgelagert werden, die einer vorherigen thermischen oder mechanisch-biologischen Behandlung unterzogen worden sind. Unter dem Eindruck dieses näher rückenden Termins suchen Abfallerzeuger und Entsorgungsträger, die für die Erfüllung dieser Anforderungen noch keine Vorbehandlungskapazitäten gesichert haben, zunehmend nach Auswegen.

Von manchen Betroffenen wird dabei die Möglichkeit erwogen, die zu entsorgenden Abfälle zunächst nicht endgültig abzulagern, sondern sie auf Deponien lediglich zwischen zu lagern. Man hofft offensichtlich, hierdurch den strengen Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung entgehen und - vielleicht sogar auf Dauer - eine billige Entsorgungslösung anbieten zu können.
Fraglich ist freilich, ob diese Rechnung aufgeht. Der Beitrag untersucht die genehmigungsrechtlichen Anforderungen, die an eine Zwischenlagerung von Abfällen zur Beseitigung und Verwertung zu stellen sind.
Autor(en)
Turgut Pencereci, Dr. Susan Krohn
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2004 (Juni 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00