Ein Blick zurück nach vorn
Die Ersatzbaustoffverordnung weist konzeptionelle Defizite auf und verstößt gegen das Vorsorgeprinzip
Mineralische Abfälle bilden mit einem Jahresaufkommen von etwa 240 Millionen Tonnen [31] bundesweit den mit Abstand größten Abfallstrom. Es ist daher naheliegend, dass über diesen Abfallstrom vielfältig und aufgrund der unterschiedlichen Interessen von Abfallerzeugern, Abfallentsorgern, Bauwirtschaft, Gutachtern, Verbänden und Behörden auch kontrovers diskutiert wird. In Anbetracht der großen Bedeutung dieses Abfallstromes für die Ziele der Abfallwirtschaft und die Substitution von Primärrohstoffen im Baubereich ist es jedoch erforderlich, die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Hierbei hilft ein Blick zurück, den der Autor im ersten Teil dieser Veröffentlichung beschreibt. Deutlich wird, dass es bei der Verwertung von mineralischen Abfällen mit der LAGA-Mitteilung 20 ein bewährtes Bewertungskonzept gibt, das weiterentwickelt werden könnte. Um den Einsatz von Ersatzbaustoffen übersichtlicher und die Rechtsverbindlichkeit der Anforderungen zu erhöhen und eine einheitliche Durchsetzung in allen Bundesländern sicherzustellen (Mantelverordnung), hat das Bundesumweltministerium die sogenannte Mantelverordnung vorbereitet, die dem Bundesrat zur Abstimmung vorliegt. Wie der Autor darlegt, verfehlen die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) als Teil der Mantelverodnung und das dieser zugrunde liegende technische Konzept jedoch eindeutig die gesetzlichen Anforderungen des vorbeugenden Umweltschutzes und verstoßen gegen die Prinzipien der Nachhaltigkeit. Darüber hinaus gibt diese Verordnung weder Antworten auf relevante Fragen noch Lösungen für aktuelle Probleme in Bezug auf die Entsorgung mineralischer Abfälle oder die Verwertung der bei der Aufbereitung entstandenen Ersatzbaustoffe. Die dem Bundesrat vorgelegte Ersatzbaustoffverordnung ist daher abzulehnen.
In Teil 2 dieses Beitrags macht der Autor einen Blick nach vorn und betrachtet die möglichen Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung auf die Entsorgung von mineralischen Abfällen.
In Teil 2 dieses Beitrags macht der Autor einen Blick nach vorn und betrachtet die möglichen Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung auf die Entsorgung von mineralischen Abfällen.
Autor(en)
Dr.-Ing. Heinz-Ulrich Bertram
Contentpartner
© Rhombos-Verlag
Publikation
ReSource 01 / 2019 (März 2019)
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