Die Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes aus Sicht des Schweizerischen Fischerei­Verbandes

2006 reichte der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV) seine Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ ein, ein Verfassungsartikel zur Renaturierung der Gewässer wurde gefordert. Das Parlament erarbeitete einen indirekten Gegenvorschlag, der 2011 zum revidierten Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer und die entsprechende Verordnung führte. Gesetzliches Ziel ist es, 4 000 km prioritäre Wasserläufe innert 80 Jahren zu revitalisieren.

Die Maßnahmen umfassen die Wiederherstellung naturnaher Verhältnisse bei verbauten Gewässern (Revitalisierung), Maßnahmen zur Verminderung von schädlichen Einwirkungen durch Schwall und Sunk, die Reaktivierung des Geschiebehaushalts, die Verbesserung der Fischdurchgängigkeit und die Sanierung von Restwasserstrecken. Die Herausforderungen liegen vor allem in der Finanzierung und der Überwindung von Widerständen gegen einzelne Projekte.
Autor(en)
Philipp Sicher
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
WasserWirtschaft 02-03 / 2019 (März 2019)
Verkaufspreis
€ 10,00