Dokumentation und Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung im Betrieb– Erfahrungen aus Sicht eines Sachverständigen

Seit 01.08.2017 gilt die novellierte Gewerbeabfallverordnung. Diese soll die Schonung natürlicher Ressourcen verbessern, indem die Getrennthaltungspflicht von Abfällen verschärft geregelt wird, um dadurch gesamtwirtschaftlich eine höhere stoffliche Verwertungsquote zu erreichen.

Damit einhergehend werden die gewerblichen Abfallerzeuger verpflichtet, die Einhaltung der Vorgaben inklusive möglicher Ausnahmetatbestände zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist zugleich die Grundlage für die vollzugsseitige Überwachung im Entsorgungsmarkt. Im Sinne der GewAbfV zugelassene Sachverständige prüfen auf Grundlage der Dokumentation abfallwirtschaftliche Tatbestände hinsichtlich der Behandlungsoptionen für Gemische bzw. unterstützen die Unternehmen mit verbindlichen Einschätzungen.
Autor(en)
Jörg Scheibel
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
31. Abfall- und Ressourcenforum (2021) (April 2019)
Verkaufspreis
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