Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung – Technik, Effizienz,Kosten
Die werkstoffliche Verwertung gewerblicher Abfälle ist schon seit 2002 Gegenstand gesetzlicher Regelungen. Die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung im Jahr 2017 hat mit Forderungen nach Sortier- und Verwertungsquoten und an den technischen Standard von Behandlungsanlagen neue Standards gesetzt, die sich auf den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen, auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle genannt, auswirken. Neben einer Pflicht gewerblicher Abfallerzeuger zur Dokumentation ihrer Maßnahmen zur getrennten Erfassung verwertbarer Abfallfraktionen richtet sich der Regelungsumfang der aktuellen Verordnung insbesondere an mechanische Vorbehandlungsanlagen für gewerbliche Siedlungsabfälle. Neben konkreten Anforderungen an die zu installierende Technik in Vorbehandlungsanlagen müssen deren Betreiber Sortierquotenvonmindestens85%erfüllenunddarüberRechenschaftablegen.