Aktueller Sachstand zur Verwertungsverordnung aus der Sicht des Landes Baden-Württemberg

In dem Beitrag wird dargelegt, dass zur Vollzugsvereinfachung das vorliegende rechtliche Instrumentarium und die Beteiligung der zuständigen Fachbehörden grundsätzlich ausreichen um Scheinverwertungen innerhalb Baden-Württembergs entgegenzuwirken und die Verwertung von Abfällen auf Deponien sachgerecht und ordnungsgemäß durchzuführen. Des weiteren werden die Themenbereiche "Harmonisierung mit anderen Einsatzgebieten von Baumaterial", "keine Überregulierung - Beschränkung auf das Notwendige" sowie die "Zulassung von angemessenen Einzelfallentscheidungen" beleuchtet.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im November 2003 den Arbeitsentwurf einer Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage vorgestellt. Es erfüllte damit eine entsprechende Bitte der 61. Umweltministerkonferenz vom 19./20. November 2003. Der vorliegende Arbeitsentwurf entspricht allerdings in verschiedenen Punkten nicht den Maßstäben, die das Ministerium für Umwelt und Verkehr gerade vor dem Hintergrund der in Baden-Württemberg geführten Diskussionen über einen notwendigen Bürokratieabbau an eine vollzugsfreundliche Rechtsvorschrift stellt.
Autor(en)
Peter Honecker
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2004 (Juli 2004)
Verkaufspreis
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