Anforderungen an die Deponie nach Abfallablagerungs- und Deponieverordnung sowie Auswirkungen der geplanten Deponieverwertungsverordnung
Der Beitrag erläutert die europäischen Vorgaben sowie die Umsetzung dieser Vorgaben in deutsches Recht. Hierbei geht er auf die Ablagerungsverordnung, die Deponieverordnung und die Stilllegung von Deponien ein. Abschließend werden Aspekte im Rahmen der Verwertung von Abfällen auf Deponien beleuchtet u.a. vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsprechung und der Scheinverwertung von Abfällen auf Deponien in der deutschen Praxis.
Mit der Deponieverordnung hat die Bundesregierung die Ablagerung und Langzeitlagerung von Abfällen entsprechend dem Stand der Technik abschließend normiert. Mit dieser Verordnung wird die EG-Deponierichtlinie gemeinsam mit der bereits erlassenen Abfallablagerungsverordnung unter Einbeziehung der Neuregelungen des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vollständig umgesetzt.
Da in den nächsten Jahren kaum mit der Neueinrichtung von Deponien zu rechnen ist, dagegen aber eine große Anzahl von Altdeponien auslaufen und stillgelegt werden müssen, wurde den entsprechenden Anforderungen ein besonderes Augenmerk beigemessen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Abfälle zur Verwertung eingesetzt werden können. Die erforderliche Rechtsklarheit soll die geplante Deponieverwertungsverordnung bringen.
Autor(en)
BD Dipl.-Ing. Karl Wagner
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2004 (Juli 2004)
Verkaufspreis
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