Verwertung von Bodenaushubmaterial - Oder doch nur Entledigung?
Mit ca. 55 Millionen Tonnen pro Jahr bilden Bodenaushubmaterialien den größten Anteil am Gesamtabfallaufkommen in Österreich. Überschüssige Aushubmassen werden in der Regel an anderer Stelle bautechnisch verwertet oder auf Bodenaushubdeponien beseitigt.
In der jüngeren Vergangenheit werden in der Steiermark Bodenaushubmaterialien vermehrt für sogenannte „Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen“ auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen eingesetzt. Mittlerweile ist bei ca. der Hälfte der beantragten Verwertungsmaßnahmen die Rodung von Waldflächen erforderlich bzw. fallen Kleinstrukturen und Landschaftselemente den Anschüttungen zum Opfer. Seitens der Konsenswerber werden „Agrarstrukturverfahren“ oftmals aus Verfahrens- oder Kostengründen „Deponiegenehmigungsverfahren “ vorgezogen. Die Grenze zwischen landwirtschaftlicher Notwendigkeit der Maßnahmen und kostengünstiger Entledigung ist dabei zunehmend fließend. Eine Einbindung der bestehenden rechtlichen und technischen Regelungen für die Verwertung von Bodenaushubmaterialien, ergänzt um klare Abgrenzungsmerkmale zwischen Verwertung und Beseitigung, in das Verfahrensrecht des AWG 2002 und somit eine Gleichschaltung mit dem Deponierecht, wäre aus abfallwirtschaftlicher Sicht daher von hoher Dringlichkeit.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Josef Mitterwallner
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Recy & Depotech (2018) (November 2018)
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