Konditionierung von Laborabfällen zur stofflichen Verwertung

Bei der Übernahme von Labor- und Chemikalienresten zur Entsorgung kommt es oftmals vor, daß restentleerte Glasverpackungen zur Entsorgung übernommen werden. Bei der Entsorgung von Laborabfällen gibt es exakte Vorgaben zu Gewichtsbeschränkungen und Dokumentation bei der Übernahme und Weitergabe, zudem steht dabei die thermische Beseitigung von chemischen Substanzen im Vordergrund.

Eine stoffliche Verwertung der Wertstoffe spielt hierbei keine Rolle. Durch die Abtrennung von kontaminierten Glasgebinden (Glasverpackungen mit geringen Restinhalten) als eigene Abfallfraktion sowie einer nachfolgenden Reinigung ist die Weitergabe der Glasverpackung als Wertstoff zur stofflichen Verwertung möglich. Das bei der Reinigung anfallende Waschwasser wird einer Behandlungsanlage für Flüssigabfall zugeführt; nachgereinigte Wässer aus der Anlage lassen sich dann wiederum als Spülwasser für die Gebindereinigung einsetzen. Neben der einfachen stofflichen Verwertung ist somit in mehrfacher Hinsicht eine Kreislaufschließung realisiert.
Autor(en)
Hannes Menapace, F. Rossmann
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Recy & Depotech (2018) (November 2018)
Verkaufspreis
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