Untersuchungen an ausgewählten Abfallströmen zur gefahrenrelevanten Eigenschaft HP14 „ökotoxisch“

Die EU Verordnung 2017/997 vom 8. Juni 2017 regelt, ab wann Abfälle in Bezug auf die gefahrenrelevante Eigenschaft HP14 „ökotoxisch“ als gefährlich einzustufen sind, wobei zwischen der Gewässergefährdung und dem ozonschichtschädlichen Potential unterschieden werden muss.

Die Einstufung von Abfällen als gefährliche Abfälle soll gemäß der Richtlinie 2008/98/EG u.a. auf den Rechtsvorschriften der Union über Chemikalien erfolgen. Die Vorgaben zur Beurteilung der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP14 „ökotoxisch“ wurden in der EU Verordnung 2017/997 festgelegt, welche sowohl das ozonschichtschädigende Potential als auch die Gewässergefährdung berücksichtigt. EPS- und XPS-Platten, sowie Shredderleichtfraktionen wurden in Bezug auf die Einstufung zur gefahrenrelevanten Eigenschaft HP14 untersucht. In den Polystyrol-Platten wurde der Gehalt an fluorierten und chlorierten Kohlenwasserstoffen sowie Hexabromcyclododecan analysiert. Bei den Shredderleichtfraktionen wurden zusätzlich die Schwermetallgehalte bestimmt und beurteilt. Außerdem wurden vier Biotests zur Beurteilung der gewässergefährdenden Eigenschaften durchgeführt. Bei den XPS-Platten mussten 44 % als ökotoxisch im Sinne der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP14 (ozonschichtschädigend) und 17 % als reproduktionstoxisch aufgrund hoher HBCD-Gehalte eingestuft werden. Von den Shredderleichtfraktionen musste keine als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Keine der untersuchten Proben erfüllte bei den durchgeführten Biotests die gefahrenrelevante Eigenschaft gewässergefährdend nach HP14.
Autor(en)
Univ. Prof. DI Dr. techn. Werner Wruss, Dipl.-Ing. Dr.mont MScTox Klaus Werner Wruss, Oliver Mann, DI Dr. Jutta Kraus, Sonja Löw
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Recy & Depotech (2018) (November 2018)
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