5 vor 12 für die Betriebe: Ende des Jahres endet die Übergangsfrist des Allgemeinen Staubgrenzwerts (ASGW)
Am 31. Dezember 2018 endet die Übergangsfrist für die Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwerts (ASGW) für alveolengängige, also lungengängige Stäube. Dann müssen Unternehmen endgültig den ‚neuen' A-Staubgrenzwert einhalten. So sieht es die Gesetzeslage vor. Doch wie ist die Situation in den Betrieben tatsächlich? Was droht ihnen bei Nichteinhaltung? Welche Maßnahmen müssen sie ergreifen? Ihre Erfahrungen mit dem Thema schildern Simon Telöken und Uwe Heinz, Geschäftsführer und Vertriebsleiter des Absauganlagenherstellers TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie GmbH.
(20.11.2018)
Katrin Herbers: Bereits 2014 hat der Gesetzgeber den Grenzwert für alveolengängige Stäube um mehr als die Hälfte gesenkt. Bald endet die Übergangsfrist. Sind die Betriebe inzwischen hierfür ‚gerüstet'?
Uwe Heinz: Ob Unternehmen die Regelung bereits umgesetzt haben, hängt häufig von der Größe und damit von der Manpower des Unternehmens ab. Die größeren verfügen oft über eigene Abteilungen mit Sicherheitsfachkräften, die Mängel aufdecken. Sie sind meist mit dem Thema Grenzwertabsenkung vertraut. Viele kleinere Betriebe mit einer internen oder externen Sicherheitsfachkraft haben vielleicht schon einmal davon gehört, wissen aber nicht genau, wie sie das Thema anpacken sollen. Man muss bedenken, dass luftgetragene Schadstoffe, die beim Schweißen, Schleifen oder Schneiden frei werden, nur einen kleinen Ausschnitt des großen Bereichs Arbeitsschutz im Unternehmen ausmachen.
Simon Telöken: Das stimmt. Manche Bereiche fallen direkt ins Auge, andere wie die Belastung durch Stäube und Rauche eher nicht. Die gesundheitlichen Folgen einer zu hohen Belastung der Luft insbesondere durch Feinstäube sind für Mitarbeiter in der Regel erst nach langer Zeit spürbar. Auch wenn heute kaum einer mehr die Relevanz einer Absaugung am Arbeitsplatz bestreiten würde, wird das Thema immer noch gern mal beiseitegeschoben, so unsere Erfahrung...
Unternehmen, Behörden + Verbände: TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie GmbH
Autorenhinweis: Katrin Herbers, TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie GmbH
Foto: TEKA
Autor(en)
Katrin Herbers
Contentpartner
© Deutscher Fachverlag (DFV)
Publikation
Entsorga 06 / 2018 (November 2018)
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