Alles gelöst: Recycling-Verfahren für HBCD aus Polystyrol-Abfällen kurz vor der Praxis

Wärmedämmplatten mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) werden nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft und brauchen keine Sondergenehmigung für die Entsorgung. So die Verordnung vom 1. August 2017. Allerdings gelten für HBCD-haltige Platten ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt. Der gängige Entsorgungsweg ist die thermische Verwertung in der Hausmüll-Verbrennungsanlage. Aber es gibt hierzu eine sinnvollere Alternative.

(20.11.2018) Mehr als 2,1 Mio. Kubikmeter expandiertes Polystyrol (EPS) fallen jedes Jahr in Deutschland an. Das entspricht Auch wenn das eigentliche Styropor-Entsorgungsproblem erst mal vom Tisch ist, steht es der Kunststoffindustrie gut an, sich um ein Recyclingverfahren zu kümmern, das Ressourcen einspart. Mit dem CreaSolv-Verfahren scheint der Schritt geglückt zu sein. Foto: M. Boeckh mehr als viermal der Größe der Elbphilharmonie in Hamburg. Die Problematik des Abfalls liegt jedoch nicht in der bloßen Masse, sondern vor allem in den Bestandteilen des Abfalls, wie etwa dem zugesetzten Flammschutzmittel HBCD. Zwei deutsche Unternehmen haben gemeinsam mit einem Forschungsinstitut eine Lösung für diese Problematik entwickelt, die international auf großes Interesse gestoßen ist. HBCD gilt laut neuesten Einstufungen weltweit als persistenter organischer Schadstoff (POP) und muss am Ende seiner Verwendung rückstandsfrei zerstört werden. Dieser Umstand sorgt dafür, dass HBCD-haltige EPS-Abfälle bislang nur in Hausmüll-Verbrennungsanlagen (MVA) verbrannt wurden... Unternehmen, Behörden + Verbände: EPC Engineering Consulting GmbH, CreaCycle GmbH, Fraunhofer Institut (IVV Freising), TÜV Rheinland Autorenhinweis: Martin Boeckh Foto: M: Boeckh
Autor(en)
Martin Boeckh
Contentpartner
© Deutscher Fachverlag (DFV)
Publikation
Entsorga 06 / 2018 (November 2018)
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