Rechtliche Vorgaben der Düngeverordnung beim Komposteinsatz
Die Düngeverordnung von 2017 enthält viele Neuregelungen für den Einsatz von Kompost.
Die neue Düngeverordnung sieht für den Komposteinsatz, bezogen auf den Nährstoff Stickstoff, viele Ausnahmeregelungen vor. Ob diese Regelungen der Handhabbarkeit des Komposts dienen, ist zu bezweifeln. Diese komplizierten Aufteilungsregelungen über drei Jahre, ggf. auch über vier Jahre, fordern dem Landwirt eine hohe Genauigkeit bei der Dokumentation ab und erhöhen das Risiko Fehler zu machen.
Letztendlich begrenzen die Vorgaben für den Nährstoff Phosphor den Komposteinsatz in der Praxis.
Letztendlich begrenzen die Vorgaben für den Nährstoff Phosphor den Komposteinsatz in der Praxis.
Autor(en)
Dr. Renate Block
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
Biomasse-Forum (2018) (November 2018)
Verkaufspreis
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