Entsorgung von Abfällen aus kerntechnischen Anlagen in Baden-Württemberg

Beim Rückbau von Kernkraftwerken fällt eine geringe Menge auf Deponien der Klasse DK I oder höher zu beseitigender Abfälle an.

Entsorgungspflichtig sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), die sich aufgrund der Diskussion in der Öffentlichkeit und der agierenden Bürgerinitiativen großen Problemen gegenübersehen. Die rechtliche Situation ist eindeutig, sodass sich die örE dieser ungeliebten Aufgabe
stellen, nicht jedoch ohne jeden Schritt zu hinterfragen.
Autor(en)
OAR, Dipl.-Ing. Klaus Nagel
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
30. Abfall- und Ressourcenforum (2018) (April 2018)
Verkaufspreis
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