Die Wettbewerbsrelevanz der Mitbenutzung kommunaler Altpapiersammlungen durch Systembetreiber nach dem neuen VerpackG vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung
In der Vorbereitung auf die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes1 tritt insbesondere ein Problemfeld in den Vordergrund, das in den letzten Jahren vielfach Gerichte und Fachjuristen beschäftigt hat: die Mitbenutzung kommunaler Erfassungsstrukturen durch die Systeme zum Zwecke der endverbrauchernahen Sammlung von Verpackungsabfällen. Die Ausgestaltung dieses Mitbenutzungsverhältnisses ist in der Vergangenheit stark aus einer wettbewerbsrechtlichen Perspektive geprägt worden, namentlich durch verschiedene Interventionen des Bundeskartellamtes.
Mit den Absätzen 3 und 4 in § 22 VerpackG hat jedoch nunmehr das Mitbenutzungsverhältnis eine sehr detaillierte Normierung erfahren, womit die Frage aufgeworfen ist, ob für eine ergänzende Heranziehung von wettbewerbsrechtlichen Vorgaben noch Raumbleibt. Zudem ist ganz grundsätzlich danach zu fragen, ob bei der Durchsetzung des Mitbenutzungs- und des korrespondierenden Zahlungsanspruchs die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger hoheitlich oder unternehmerisch handeln. Nur bei Annahme eines Handelns der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger als Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechts wäre das GWB überhaupt anwendbar. Dieser Frage soll insbesondere unter Auswertung aktueller Rechtsprechung näher nachgegangen werden.
Autor(en)
Dr. jur. Holger Thärichen
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2018 (Januar 2018)
Verkaufspreis
€ 32,00