Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Das Ende des Wartens ist der Beginn einer neuen Ära: Mit Inkrafttreten der bundesrechtlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gilt für den anlagenbezogenen Gewässerschutz allein Bundesrecht. Neben einer Reihe von systematischen, begrifflichen und anlagenbezogenen Verbesserungen wird das bisherige Sicherheitsniveau gehalten.
Die neue Anlagenverordnung (AwSV) ist am 01. August 2017 in Kraft getreten und löst die 16 Länderverordnungen (VAwS) ab. Der Geltungsbereich wurde klarer gefasst, Anforderungen an Biogasanlagen wurden neu aufgenommen, an JGS-Anlagen vereinheitlicht und an Güte- und Überwachungsgemeinschaften geregelt. Anlagen nach der AwSV werden dem Grunde nach genauso aussehen, wie bisher. Der wasserbehördliche Vollzug steht vor keinen grundsätzlich neuen Aufgaben.
Autor(en)
Martin Böhme
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
Wasser und Abfall 10 / 2017 (Oktober 2017)
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