Pilotprojekt "Reinigung von ausgewählten Parkanlagen"
Die BSR führt vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2017 ein Pilotprojekt zur Reinigung und Abfallentsorgung in zwölf Berliner Parkerholungsflächen durch. Ziel ist die Verbesserung der ganzheitlichen Stadtsauberkeit. In dem Pilotprojekt sollen praktische Erfahrungen gesammelt und bewertet werden. Weiterer Autor: Jens Großmann
Berlin ist eine stetig wachsende und sich verändernde Metropole. Besonders in den letzten 10 Jahren hat sich die Hauptstadt spürbar gewandelt: Die Zahl der Touristen ist im Jahr 2015 auf rd. 12 Mio. Gäste mit rd. 30 Mio. Übernachtungen angestiegen, die Ladenöffnungszeiten haben sich verlängert und die To-Go-Mentalität hält immer mehr Einzug in den Berliner Alltag.1 Die Nutzung des öffentlichen Raums hat sich kontinuierlich verstärkt, Getränke und Speisen werden nicht mehr nur zu Hause oder im Restaurant konsumiert, sondern immer öfter auch draußen im Grünen. Das zeigt sich beispielsweise auch in der stärkeren Verschmutzung durch Zigaretten-kippen. Öffentliche Flächen, wie zum Beispiel Parkanlagen, dienen nicht mehr nur dem sonntäglichen Spaziergang, sondern sind zugleich Treffpunkt, Pausenraum, Erlebnisort und Wohnzimmer.
Durch die stärkere Nutzung steigen aber auch die Anforderungen an die Reinigung des öffentlichen Raums, sowohl auf den Straßen und Gehwegen als auch auf den Grünflächen. Um diesen veränderten Rahmenbedingungen im öffentlichen Straßenland von Berlin gerecht werden zu können, wurden im Jahr 2014 zwei neue (höhe-re) Reinigungsklassen eingeführt. Die Gesetzgebung für Grünflächen oder Parks blieb aber bislang unangetastet. So sind zwar im Berliner Grünanlagengesetz und im Waldgesetz die Zuständigkeiten für die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen geregelt und den Bezirken bzw. den Forstämtern zugewiesen. Das Thema „Reinigung und Abfallentsorgung" wird allerdings nicht erwähnt.
Für die Sauberhaltung und Müllbeseitigung in Parks und Grünanlagen gibt es unzureichend personelle und finanzielle Kapazitäten.
Durch die stärkere Nutzung steigen aber auch die Anforderungen an die Reinigung des öffentlichen Raums, sowohl auf den Straßen und Gehwegen als auch auf den Grünflächen. Um diesen veränderten Rahmenbedingungen im öffentlichen Straßenland von Berlin gerecht werden zu können, wurden im Jahr 2014 zwei neue (höhe-re) Reinigungsklassen eingeführt. Die Gesetzgebung für Grünflächen oder Parks blieb aber bislang unangetastet. So sind zwar im Berliner Grünanlagengesetz und im Waldgesetz die Zuständigkeiten für die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen geregelt und den Bezirken bzw. den Forstämtern zugewiesen. Das Thema „Reinigung und Abfallentsorgung" wird allerdings nicht erwähnt.
Für die Sauberhaltung und Müllbeseitigung in Parks und Grünanlagen gibt es unzureichend personelle und finanzielle Kapazitäten.
Autor(en)
Peggy Hertner
Contentpartner
© IWARU, FH Münster
Publikation
15. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2017)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten