Anwendung der Abfallhierarchie der §§ 6–8 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in der Praxis
Vorschlag des Bundesumweltministeriums zu Vollzugshilfen
Vor dem Hintergrund der Aufhebung der Heizwertregelung des § 8 Abs. 3 Satz 1 KrWG, die am 1. Juni 2017 in Kraft treten wird, beabsichtigt das Bundesumweltministerium, den betroffenen Abfallerzeugern und -besitzern als auch den Vollzugsbehörden Vollzugshilfen zur Anwendung und Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie der §§ 6–8 KrWG an die Hand zu geben. Besondere Bedeutung hat die Aufhebung des Heizwertes dabei für das Verhältnis der stofflichen Verwertungsverfahren (Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling) zur energetischen Verwertung.
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Publikation
AbfallR 03 / 2017 (Mai 2017)
Verkaufspreis
€ 32,00