Zur Endlager-Kommission, den Sondervoten zum Abschlussbericht und ausgewählten Bereichen der Novelle des StandAG 2017

Gemäß § 3 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) vom 23.7.2013 erfolgte im April 2014 die Einsetzung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (kurz: Endlager-Kommission) durch Bundestag und Bundesrat. Die Endlager-Kommission sollte auf Grundlage des § 4 StandAG alt einen umfassenden Bericht bis Ende 2015 zu diversen inhaltlichen Aspekten der Entsorgung bzw. Endlagerung radioaktiver Abfälle erarbeiten.

Dazu zählten insbesondere Sicherheitsanforderungen und wirtsgesteinsspezifische Ausschluss-und Auswahlkriterien, Kriterien für Fehlerkorrekturen, aber auch die Anforderungen an die Organisation und das Verfahren des Auswahlprozesses, die Prüfung von Alternativen sowie Vorschläge für Anforderungen an Beteiligung und Information der Öffentlichkeit, um Transparenz sicherzustellen. Eine Fülle von Aufgaben musste demnach von der Endlager-Kommission bewerkstelligt werden. Im Juli 2015 wurde von der Kommission die im StandAG vorgesehene Möglichkeit genutzt, die Arbeit des Gremiums um ein halbes Jahr bis Ende Juni 2016 zu verlängern. Mit dem Beitrag wird die Arbeit der Endlager-Kommission zunächst in einen etwas weiteren Kontext eingeordnet und vorgestellt (II.). Es folgt die Auseinandersetzung mit dem Abschlussbericht der Endlager-Kommission bzw. Endlagerbericht (III.), wobei besonderer Fokus auf die Aspekte bestmögliche Sicherheit, Standortsuche und Standortauswahlverfahren sowie die Sondervoten gelegt wird. Daran anschließend werden ausgewählte Bereiche der Novelle des StandAG vorgestellt und punktuell mit den Ergebnissen des Endlagerberichts
verglichen (IV.). Am Ende folgt ein Fazit (V.).
Autor(en)
Ulf Roßegger
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2017 (Juli 2017)
Verkaufspreis
€ 32,00