Erfahrungen mit der Verwiegung von Abfällen in der Stadt Chemnitz

In der Stadt Chemnitz werden seit dem 01. Januar 1992 durch den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb (ASR) Rest- als auch Bioabfälle verwogen. Einen Gebührenabschlag bei Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) gibt es für die Chemnitzer Haushalte ab dem 01. Februar 2009. Das Verwiegen der Abfälle erfolgt innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters beim Behälterheben und -senken über eine oder mehrere selbsttätige Waagen (SWE) der Genauigkeitsklasse Y (b) bzw. IIII. Dabei handelt es sich um Grobwaagen. Für die Ermittlung der Abfallmasse ist neben der Teilung auch noch der Verkehrsfehler der Waage von Bedeutung. Im Weiteren müssen die dazu geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Mindest- als auch Höchstlast, für die Waage beachtet werden. Infolgedessen kann das eigentliche Messergebnis der Abfallverwiegung für jede Waage unterschiedlich ausfallen.

Beim Einsatz von Waagen in der Abfallentsorgung sollte die Streuung der Verkehrsfehler über die gesamte Fahrzeugflotte möglichst eine ausgewogene Verteilung haben.
Schließlich gilt es noch die technischen Besonderheiten als auch die gesetzlichen Vorgaben der Waagen im Rahmen der Gebührenkalkulation (Massegebühr) zu be-rücksichtigen.
Autor(en)
Volker Steiner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2017) (Mai 2017)
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