Aktuelle Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft: Chancen für die private Abfall- und Ressourcenwirtschaft

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich unter anderem mit den wichtigsten abfallpolitischen Vorhaben der noch laufenden Legislaturperiode, in der einige stoffstromspezifische Regelungen anstanden: Das Verpackungsgesetz beinhaltet ambitionierte Recyclingvorgaben und die Schaffung der Zentralen Stelle. Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung sieht eine grundsätzliche Getrenntsammlungspflicht und Getrenntsammlungsquote vor. Das geänderte Düngerecht wird die Absatzmärkte deutlich verringern und die geänderte Klärschlammverordnung wird die bodenbezogene Klärschlammverwertung stark beeinträchtigen. Auf eine Änderung der Abfallverzeichnisverordnung folgten gravierende Entsorgungsengpässe, die lang diskutierte Mantelverordnung rückt in greifbare Nähe. Das primäre Ziel der Novelle des Elektro- und Elektroaltgerätegesetzes sind gesteigerte Sammelmengen und eine verbesserte Behandlungspraxis. Auf europäischer Ebene birgt das Kreislaufwirtschaftspaket wichtige Herausforderungen. Der Beitrag wirft abschließend einen Blick in Richtung der kommenden Bundestagswahl.

Ein großes verbliebenes Thema dieser Legislaturperiode ist das Verpackungsgesetz. Schon der Wandel des Namens von „Wertstoffgesetz" zu „Verpackungsgesetz" zeigt, dass von einer Ausweitung der Produktverantwortung auf sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen bedauerlicherweise Abstand genommen wurde. Dennoch sollte das weitere Gesetzgebungsverfahren jetzt zügig abgeschlossen und die Inkraftsetzung auf den letzten Metern nicht noch durch wenig überzeugende Änderungen gefährdet werden. Im Februar hatte der Bundesrat zu einigen speziellen Aspekten des Kabinettsentwurfs Stellung genommen. Diejenigen Anträge, die auf eine Verzögerung des Verfahrens und damit auf eine Verschleppung der Gesetzgebung in die nächste Legislaturperiode zielten, konnten in der Länderkammer aber erfreulicherweise keine Mehrheiten finden. Das Votum kann ein Fingerzeig sein, dass der Bundesrat auch nach der Beratung und Beschlussfassung im Bundestag keinen Einspruch gegen das Gesetz einlegen wird.
Autor(en)
Peter Kurth
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2017) (Mai 2017)
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