Bioabfallstrategie für das Saarland – Weiterentwicklung der Bio- und Grüngutverwertung im Saarland
Nach der saarländischen Abfallgesetzgebung ist der Entsorgungsverband Saar (EVS) ab 2018 für den Transport und die Verwertung des privaten Grünguts im Saarland zuständig. Die Erfassung der Grüngutmengen verbleibt weiterhin in kommunaler Verantwortung. Ein Ergebnis der gesetzlich geforderten Grüngutkonzeption war der Vorschlag zur Integration von Grüngutteilmengen in ein Biomasse-Zentrum, in dem das gesamte saarländische Biogut stofflich und energetisch verwertet wird. Bei der Standortfindung für ein solches Biomasse-Zentrum im Saarland sind der EVS und das von ihm beauftragte Witzenhausen-Institut hinsichtlich Informationsverhalten und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit sehr sensibel vorgegangen. Eine offensive und frühzeitig angelegte Informationskampagne hat bislang dafür gesorgt, dass dem Großprojekt kein Widerstand entgegengebracht wird.
Im Juli 2014 wurde die saarländische Abfallgesetzgebung (Saarländisches Abfall-wirtschaftsgesetz-SAWG) sowie das Gesetz über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) durch den Landtag dahingehend geändert, dass ab dem Jahr 2018 der Ent-sorgungsverband Saar für die Verwertung des privaten Grünguts aus den saarländi-schen Kommunen zuständig sein wird. Die bisherige Verantwortung der Kommunen zur dezentralen Grüngutverwertung wird auf den EVS übertragen, der die Verwer-tung in zentralen Anlagen sicherstellen wird. Die Sammlung verbleibt jedoch weiter-hin in der Zuständigkeit der Kommunen. Bis Ende 2015 musste der EVS die gesetzlich geforderte Grüngutkonzeption erarbei-ten und vorlegen, welche sowohl den geltenden ökologischen Standards als auch den Aspekten der Wirtschaftlichkeit Rechnung trägt sowie bestehende kommunale Strukturen einbezieht. Ein Ergebnis der Grüngutkonzeption war der Vorschlag zur Integration von Grüngut in ein Biomasse-Zentrum, in dem das gesamte saarländi-sche Biogut stofflich und energetisch verwertet wird.