Bundeseinheitliche Qualitätsstandards (BQS) für Deponieabdichtungssysteme – Was wurde erreicht?
Abdichtungssysteme für Deponien und die darin eingesetzten Materialien, Komponenten oder Systeme müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die Anforderungen werden für Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Zulassungsrichtlinien und für sonstige Materialien, Komponenten oder Systeme dadurch die Länder in Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) definiert. Für die Erarbeitung dieser BQS haben die Länder die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ eingerichtet. Dieser Ad-hoc-AG hat seit 2010 insgesamt 24 BQS erarbeitet. Sie bilden die Grundlage sowohl für bundeseinheitliche Eignungsbeurteilungen durch die Ad-hoc-AG als auch für Eignungsbeurteilungen im Einzelfall.
Mit dem Inkrafttreten der Deponieverordnung (DepV) im Jahr 2009 wurde das Prinzip der einheitlich vorgegebenen Regelabdichtungssysteme verlassen und in Anhang 1 der DepV nur der grundsätzliche Rahmen vorgegeben. Dieser Rahmen sollte nach dem Willen des Verordnungsgebers außerhalb der Verordnung für Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme durch Zulassungsrichtlinien der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und für sonstige Materialien, Komponenten oder Systeme durch einen Qualitäts-standard, der bundeseinheitlich zu gewährleisten ist, ausgefüllt werden. Mit der ersten Änderung der DepV im Jahr 2011 wurde der Begriff der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) im Anhang 1 unter Nr. 2.1.2 explizit in die Verordnung aufgenommen.