Deutsche und europäische Kreislaufwirtschaftspolitik mit Blick auf Bioabfallerfassung und -verwertung
Am 02.12.2015 hat die EU-Kommission ihre abgeänderten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts in der EU vorgelegt. Einen ersten Vorschlag vom Juli 2014 hatte sie zuvor zurückgezogen. Das Paket besteht aus zwei Teilen: 1. konkreten Vorschlägen zur Änderung verschiedener abfallrechtlicher Vorschriften, unter anderem der Abfallrahmenrichtlinie, sowie 2. einem „Aktionsplan“, in dem künftige Maßnahmen diskutiert und angekündigt werden.
Deutschland ist Vorreiter in der europäischen Kreislaufwirtschaftspolitik. Sowohl bei abfallrechtlichen Regelungen als auch bei der Umsetzung hoher Anforderungen war die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Bürgern stets bemüht, als Beispiel zu fungieren. Der sichere Umgang mit Abfällen, hohe Recyclingraten und das Verbot der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle sind Kern unserer Bemühungen. Die Vorschläge der EU-Kommission zur Novellierung des europäischen Abfallrechts zielen in diese Richtung und versuchen, auch die vorgelagerten Stufen (Produktion, Produktdesign, Konsum) einzubeziehen. Es bestehen jedoch ernstzunehmende Zweifel, ob die Vorschläge tatsächlich zu einer Harmonisierung in Europa auf hohem Niveau geeignet sind.
Autor(en)
MinR Dr. phil. Diplom-Volkswirt Andreas Jaron
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
Biomasse-Forum (2016) (November 2016)
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