Grün-OPTI: Ist die Erfassung von Grüngut in Deutschland schon optimal?
Seit 01.01.2015 besteht die Pflicht zur getrennten Erfassung überlassungsfähiger Bioabfälle, die in der öffentlichen Diskussion häufig mit dem Angebot einer Biotonne gleichgesetzt wird. Gartenabfall kann in großen Mengen sowie bei großer Stückgröße jedoch häufig nicht über die Biotonne entsorgt werden. Dies ist, insbesondere wenn das gesammelte Biogut in einer Vergärungsanlage behandelt wird, auch erwünscht. Daher sollte der getrennten Erfassung von Grüngut, auch im Hinblick auf eine optimierte Verwertung unter Abtrennung der holzigen Bestandteile zur Verbrennung und Nutzung der krautigen Bestandteile als Strukturmaterial für eine Kompostierung, eine ebenso große Bedeutung wie der Biotonne zukommen, was jedoch nicht überall der Fall ist.