Fremdstoffe – neue Qualitätsanforderungen an Kompost und Gärprodukte
Über den Erfolg der Kreislaufwirtschaft von Bioabfällen entscheidet am Ende der Markt. Komposte und Gärprodukte mit offensichtlichen Verunreinigungen wird auf Dauer niemand akzeptieren. Vor diesem Hintergrund hat vor allem das Thema „Fremdstoffe“ eine besondere Bedeutung.
„Fremdstoffe“ sind unerwünschte Stoffe > 2 mm, die das Erscheinungsbild von Komposten und Gärprodukten beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere Glas, Metalle, Kunststoffe sowie Verbundstoffe mit Anteilen an solchen Stoffen. Fremdstoffesind in der Regel keine Schadstoffe. Batterien oder Medikamente sind sowohl Fremdstoffe als auch Schadstoffe. Der Anteil an Schadstoffen, die in Fremdstoffen enthalten sein können, ist in der Regel allerdings unbedeutend. In Komposten und Gärprodukten enthaltene Partikel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen (> 2 mm) sind Fremdstoffe. In Komposten und Gärprodukten enthaltenes (Alt-)Papier (inklusive Pappe, Karton) gilt nur dann als Fremdstoff, wenn es nicht angerottet ist, das heißt weitgehend im Originalzustand vorliegt. Da dies so gut wie nie der Fall ist, sind Partikel von Papier, Pappe und Karton in der Regel keine Fremdstoffe. Keine Fremdstoffe sind ferner Knochen, Steine (auch Lava- und Tongranulat) sowie Bodenmaterial. In der Düngemittelverordnung werden Fremdstoffe und Steine unter dem Begriff „Fremdbestandteile“ zwar subsumiert, die Steine aber separat bewertet.
Autor(en)
Dr. Bertram Kehres
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
Biomasse-Forum (2016) (November 2016)
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