Das vereinfachte Genehmigungsverfahren von sog. Grundstoffen in der Verordnung (EU) Nr. 1107/2009

Wie werden die Rechte von Zulassungsinhabern geschützt?

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PPR) wurde u.a. als neues Instrument ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für sog. Grundstoffe eingeführt. In Abweichung von den strengen Genehmigungsanforderungen für Wirkstoffe bei Pflanzenschutzmitteln ermöglicht dieses Verfahren, Stoffe unter vereinfachten Bedingungen zur Verwendung als Pflanzenschutzmittel zu genehmigen. Eine weitere Abweichung zum geltenden Zulassungssystem besteht darin, dass Pflanzenschutzmittel, die ausschließlich aus einem derartigen Grundstoff bestehen, ausnahmsweise keine Zulassung benötigen, um verwendet werden zu dürfen (vgl. Art. 28 Abs. 2 Buchst. a PPR). In der Praxis lässt sich dieses Instrument daher leicht nutzen, um insbesondere zugelassenen biologischen Pflanzenschutzmitteln Konkurrenz zu machen. Um eine Benachteiligung im Wettbewerb von Unternehmen zu vermeiden, die zur Vermarktung ihrer Pflanzenschutzmittel hohe Investitionen für den Erhalt entsprechender Zulassungen getätigt haben, ist es umso wichtiger, dass die rechtlichen Anforderungen, unter denen ausnahmsweise eine Genehmigung als Grundstoff erlaubt ist, von den zuständigen Behörden eingehalten werden.
Autor(en)
Dr. Christian Stallberg
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2016 (August 2016)
Verkaufspreis
€ 25,00