Nicht relevante Metaboliten im Spannungsverhältnis von Pflanzenschutz- und Wasserrecht

Landwirte bringen zum Schutz ihrer Kulturpflanzen Pflanzenschutzmittel bewusst in die Umwelt aus. Zur Sicherung und zur Wirtschaftlichkeit der Nahrungsmittelversorgung hat der chemische Pflanzenschutz seine gesellschaftlich anerkannte Rechtfertigung – sowohl im integrierten Pflanzenschutz wie auch in den verschiedenen biologischen Landbauformen.

In allen Anbauformen werden chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Pflanzenschutzmittel unterliegen vor ihrem Inverkehrbringen sehr strengen behördlichen Zulassungsanforderungen, die auf EU-Ebene festgeschrieben sind, und die selbstverständlich die Prüfung der Beeinträchtigung des Umweltmediums „Wasser“ umfassen. Spezifische Regelungen zur Anwendung können zwecks Risikominimierung auch zum Schutz von Gewässern mit der Zulassung verbunden werden. Allerdings ist es unvermeidbar, dass ggf. kleinste Spuren von Pflanzenschutzmitteln und ihrer Abbauprodukte in Grund- und Oberflächenwasser gelangen. Dies kann zu einem wirtschaftlichen Konflikt mit Wasserversorgungsunternehmen führen, die ein Interesse daran haben, möglichst „unbelastetes“ Wasser als Basis für ihr Produkt „Trinkwasser“ zu erhalten. Ihr Ziel ist daher eine Lieferung mit möglichst geringer Aufbereitung. Gerade in solchen Fällen kollidierender Nutzungsinteressen stellt sich die Frage des Verhältnisses von Pflanzenschutzrecht und Wasserrecht, insbesondere bzgl. der Regelungen, die den Schutz von Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser betreffen. Im Rahmen der Diskussion des Spannungsverhältnisses von Pflanzenschutz- und Wasserrecht soll ein besonderes Augenmerk auf die nicht relevanten Metaboliten gelegt werden, da bzgl. dieser im Rahmen der anstehenden Novellierung der nationalen Grundwasserverordnung eine intensive Diskussion zu erwarten ist.
Autor(en)
RA Dr. Volker Kaus
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2016 (August 2016)
Verkaufspreis
€ 25,00