Rechtliche Probleme der Änderung einer Stoffbewertung im Zusammenhang mit der Einstufung von Stoffen als CMR-Stoffe nach Art. 15 EU-KosmetikVO
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-KosmetikVO) ist seit dem 11. Januar 2010 in Kraft und gilt seit dem11. Juli 2013 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Union.
Im Vergleich zu der EU-Kosmetik-Richtlinie76/768/EWG (EU-Kosmetik-RL) sollten unter anderem die Anforderungen an die Sicherheit eines Produktes erhöht werden, insbesondere durch die Stärkung der Marktüberwachung. Die stofflichen Anforderungen an ein kosmetisches Produkt durch die Positiv-/Negativlisten der AnhängeII bis VII EU-Kosmetik-RL sollten sukzessive aktualisiert werden.
Autor(en)
Dr. Ursel Paal
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2016 (Juli 2016)
Verkaufspreis
€ 25,00