Die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft
Die TA Luft ist die zentrale Immissionsschutz-Vorschrift für genehmigungsbedürftige Anlagen. Sie ist eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift und als solche für Behörden unmittelbar bindend. Sie enthält unter anderem Vorsorgeanforderungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und ist im Genehmigungsverfahren bei Neuanlagen und bei wesentlichen Änderungen sowie bei der Sanierung bestehender Anlagen anzuwenden.
Die TA Luft wurde am 24. Juli 2002 veröffentlicht und ist am 01.10.2002 in Kraft getreten. Seit März 2014 arbeitet der Gesetzgeber an der Novelle der TA Luft. Teilentwürfe der geänderten TA Luft wurden zwischen Mai und Juli 2015 an Industrie, Umweltverbände und oberste Länderbehörden versandt, um frühzeitig Gespräche führen zu können.
Die Novelle der TA Luft 2002 dient insbesondere der Umsetzung von BVT-Schluss-folgerungen, der Anpassung an aktuelle Regelwerke, wie der CLP-VO und der MCPD-RL, sowie der sonstigen Anpassung an den fortgeschrittenen Stand der Technik.
Die bestehende Struktur und Systematik der TA Luft bleibt bestehen; die Überarbeitung folgt den gleichen Grundsätzen, wie auch bei der Novellierung der TA Luft 2002.
Ziel ist eine Veröffentlichung der TA Luft noch in dieser Legislaturperiode.
Die Novelle der TA Luft 2002 dient insbesondere der Umsetzung von BVT-Schluss-folgerungen, der Anpassung an aktuelle Regelwerke, wie der CLP-VO und der MCPD-RL, sowie der sonstigen Anpassung an den fortgeschrittenen Stand der Technik.
Die bestehende Struktur und Systematik der TA Luft bleibt bestehen; die Überarbeitung folgt den gleichen Grundsätzen, wie auch bei der Novellierung der TA Luft 2002.
Ziel ist eine Veröffentlichung der TA Luft noch in dieser Legislaturperiode.
Autor(en)
Rainer Remus
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2016) (April 2016)
Verkaufspreis
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