Chancen einer kommunalen Sammelverantwortung bei der einheitlichen Wertstofferfassung
Die auch von einer Bundesratsentschließung unterstützte Forderung, den Kommunen die Zuständigkeit für die Erfassung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungen zu übertragen, wird vom BMUB, von der privaten Entsorgungs-wirtschaft und von den Handelsverbänden nach wie vor strikt abgelehnt. Das Vorhaben eines Wertstoffgesetzes droht an diesem Punkt Schiffbruch zu erleiden. Aus den vorgetragenen Gegenargumenten ist ersichtlich, dass sich viele Gegner mit einem solchen Modell noch gar nicht wirklich auseinandergesetzt haben. Ziel der nachfolgenden Darstellung ist es daher, einmal die mit einer kommunalen Erfassungszuständigkeit verbundenen Chancen aufzuzeigen und gleichzeitig unzutreffende Behauptungen zu korrigieren.
Da es sich
nicht um eine wirtschaftlich selbsttragende Veranstaltung handelt, besteht kein
natürliches Interesse der Systeme an möglichst hohen Sammelmengen. Vielmehr ist
es ihr – nicht zu kritisierendes – Ziel, die jeweiligen rechtlichen Vorgaben
mit möglichst geringem Kostenaufwand zu erfüllen. Die Wertstofftonne als das
Sammel-system mit den höchsten Erfassungsmengen und den höchsten
Störstoffanteilen liegt – außer bei vertikal integrierten Systemen, deren
dahinter stehende Unternehmen auch an der Entsorgungsdienstleistung verdienen –
im Grundsatz nicht in ihrem Interesse, solange sie die Mengen nicht zwingend
zur Quotenerfüllung benötigen. Dass man sich in einer Reihe von Gebieten
dennoch freiwillig auf die Einführung der Wertstofftonne einigen konnte, steht
dieser Einschätzung nicht entgegen – derzeit führt sie nämlich zu einer
Kostenentlastung für die Systeme, weil die Kommunen dann einen Kostenanteil
entsprechend dem Masseanteil der stoffgleichen Nichtverpackungen übernehmen
müssen.
Autor(en)
Walter Hartwig
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2016) (April 2016)
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