Zulässig oder nicht?

Betrachtungen zur Nutzung von Nettogewichten durch Differenzwägung unterhalb der Mindestlast der Waage unter dem Gesichtspunkt des novellierten MessEG und der novellierten MessEV

Für die Preisermittlung einer Entsorgungsleistung auf Basis eines Massegewichts werden in der Regel Nettogewichtswerte herangezogen. Das Nettogewicht wird dabei vielfach nicht durch unmittelbares Wiegen, sondern aus der Differenz einer Brutto- und einer Tarawägung errechnet. Seit der Novellierung der gesetzlichen und der verordnungsrechtlichen Anforderungen an das Messwesen setzt sich die Branche zunehmend damit auseinander, ob ein durch Differenzbildung ermitteltes Nettogewicht, das unterhalb der Mindestlast der Waage liegt, zur Preisermittlung verwendet werden darf. Grund für die Diskussion sind Neuregelungen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Verwendung von Nettogewichtswerten aus Differenzwägungen unterhalb der Mindestlast der Waage anhand der gesetzlichen Grundlagen und stellt im Überblick die geänderten Pflichten der Verwender von Gewichten in der Entsorgungsbranche dar.
Autor(en)
Sylvia Zimack
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2016 (Januar 2016)
Verkaufspreis
€ 32,00