Abfallgebühren und neues ElektroG

Im Hinblick auf das neue ElektroG sind zurzeit noch verschiedene Fragestellungen für den praktischen Vollzug abzuklären. Vor diesem Hintergrundwird auch die Überarbeitung des Merkblattes M 31 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) eine weitere Hilfestellung herbeiführen. Insbesondere ist es als erforderlich anzusehen, praxistaugliche Verfahrensweisen zu entwickeln, die auch unter Kostengesichtspunkten eine effektive und zugleich effiziente Erfassung von Elektro-Altgeräten sicherstellt und „Grauzonen“ in der Entsorgung nach Möglichkeit ausschließt.

Am 24.10.2015 ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 2015 in Kraft getreten. Das Artikel-Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten besteht aus mehreren Artikeln: Art. 1 beinhalt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015. Art. 2 beinhaltet bereits wiederum Änderungen des neuen ElektroG vom 20.10.2015. Art. 3 beinhaltet weitere Änderungen des ElektroG, bezogen auf die Änderungen in Art. 2 des Artikelgesetzes, die ab dem Jahr 2018 gelten sollen. Art. 4 ändert das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Art. 5 betrifft Folgeänderungen unter anderem bezogen auf § 1 Batteriegesetz vom 25.6.2009 (BattG). Die vorstehenden Neuregelungen werfen die Frage auf, in welcher Art und Weise die Kosten für die Erfassung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Stadt, Gemeinde, Kreis) über die Abfallgebühren refinanziert werden können. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend der Regelungsgehalt des neuen ElektroG und die darin geregelten Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dargestellt. Aufbauend auf dieser Grundlage wird im Anschluss aufgezeigt, inwieweit unter Berücksichtigung der kommunalabgabenrechtlichen Rechtsvorgaben eine Refinanzierung über die Abfallgebühr möglich ist.
Autor(en)
Dr. jur. Peter Queitsch
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2016 (Januar 2016)
Verkaufspreis
€ 32,00