Selbstüberwachung im Spannungsfeld zwischen behördlicher Überwachung und Gewerbefreiheit
Anmerkungen zur Novelle der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und der Abfallbeauftragtenverordnung
Die
Entsorgungsfachbetriebeverordnung regelt seit 1996 die Voraussetzungen, unter
denen ein Entsorgungsbetrieb seine Tätigkeit nach bestimmten
Qualitätsanforderungen als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen kann.
Gegenstand des Beitrags ist die geplante Novellierung sowohl der Regelungen zum
Entsorgungsfachbetrieb wie auch zur Bestellung von Abfallbeauftragten. Beide
Instrumente sind dem Bereich der betrieblichen Eigenüberwachung zuzuordnen. Da
die staatliche Überwachungsverantwortung daneben ungeschmälert bestehen bleibt,
stellt die Selbstüberwachung auf der Grundlage der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung und der Abfallbeauftragtenverordnung eine
Ergänzung und Flankierung der staatlichen Überwachung dar. Sie ersetzt diese
jedoch nicht. Die Bemühungen um eine Novellierung der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung und der Abfallbeauftragtenverordnung haben
sich an den gesetzlichen Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz, die den Rahmen
vorzeichnen, sowie am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu orientieren. Der vom
BMUB vorgelegte Arbeitsentwurf überschreitet in wesentlichen Punkten diese
Grenzen.
Autor(en)
Professor Dr. Wolfgang Klett, Dr. Maren Heidmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2016 (Januar 2016)
Verkaufspreis
€ 32,00