Der Referentenentwurf der Gewerbeabfallverordnung
Am 11.11.2015 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) den Referentenentwurf der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV-RefE) vorgelegt.
Die neu gefasste
Verordnung verfolgt vor dem Hintergrund der fünfstufigen Abfallhierarchie der
§§ 6 bis 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)das Ziel, die Getrenntsammlung und das Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen
sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen zu stärken und im Sinne eines
umfassenderen Ressourcenschutzes Materialkreisläufe zu schließen. Zugleich wird
mit der Novelle der über 13 Jahre alten bisherigen Gewerbeabfallverordnung
(GewAbfV)der Kritik Rechnung getragen, dass die bisherigen Vorgaben an
einigen Stellen nur schwer vollzogen werden konnten.Um einen effizienteren Vollzug durch die zuständigen Landesbehörden
zu ermöglichen, werden die Anforderungen an die Bewirtschaftung von gewerblichen
Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen stringenter gefasst, die
Regelungen deutlich gestrafft und die Dokumentationspflichten präzisiert. Ziel
der nachfolgenden Ausführungen ist es, einen Überblick über die geplanten
Regelungen zu geben und die wichtigsten Neuerungen aufzuzeigen.
Autor(en)
Regierungsrat Dr. Jean Doumet
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2015 (Dezember 2015)
Verkaufspreis
€ 32,00