Die Novellierung des ElektroG aus der Sicht der Kommunen

Am 2.7.2015 hat der Bundestag auf der Grundlage der Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie), deren Umsetzungsfrist am 14.2.2014 ablief, die Novelle des Gesetzes zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (ElektroG) beschlossen.

Der Bundesrat hat am 10.7.2015 zugestimmt.Die Länderkammer folgte mit dieser Zustimmung der Empfehlung des Umweltausschusses, den Vermittlungsausschuss in der Sache nicht anzurufen.Damit hat ein langes und viel diskutiertes Gesetzgebungsverfahren seinen Abschluss gefunden.Das Gesetz vom 20.10.2015 wurde am 23.10.2015 verkündet und trat am 24.10.2015 in Kraft.Der Beitrag befasst sich mit den für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger relevanten Regelungen.Das betrifft insbesondere die Sammel- und Informationspflichten, die Eigenvermarktung sowie die Anzeige- und Mitteilungspflichten.
Autor(en)
Dr. Rebecca Prelle
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2015 (Dezember 2015)
Verkaufspreis
€ 32,00