Kommunale Papiersammlung und Etablierung gewerblicher PPK-Sammlung – Ein Widerspruch?

Aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wurde das dortige, ursprünglich historische Relikt der gewerblichen Sammlung 2012 im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in modifizierter Form übernommen und weiterentwickelt.

In § 13 KrW/-AbfG hatte die Kategorie der gewerblichen Sammlung wohl in allererster Linie Eingang gefunden, um Schrottsammlungen kleiner und kleinster Unternehmen auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Weiterarbeiten zu ermöglichen. Erstmals erhöhte Aufmerksamkeit und damit unerwartete Aktualität kam den dortigen Regelungen des § 13 KrW/-AbfG in den Jahren ab 2008 für gewerbliche Papiersammlungen zu. Mit dem Kampf ums Altpapier zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) einerseits und privaten Entsorgungsunternehmen andererseits erlangte der Konflikt einen Höhepunkt und konnte erst durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) 2009 – und nicht zuletzt die sich wieder abschwächende Marktlage – halbwegs befriedet werden. Offenbar verfolgte der Gesetzgeber mit der Reform der hierfür im KrWG verankerten Regelungen, wie sie 2012 in § 17 und 18 KrWG Eingang fanden, das Anliegen, die gegenläufigen Interessen der Konfliktparteien aus dem Kampf ums Altpapier zu einem optimalen Ausgleich zu bringen. Ob ihm dies gelungen ist?
Autor(en)
RA in Caroline von Bechtolsheim
Contentpartner
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Publikation
Recycling und Rohstoffe 8 (2015) (Juni 2015)
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