Teilnahme von Kleinwasserkraftwerken am Regelenergiemarkt

Für die Sicherstellung der Systemstabilität im Stromnetz bedarf es Regelenergie. Durch die Teilnahme an einem virtuellen Kraftwerk können auch Kleinwasserkraftwerke diese Systemdienstleistung gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber erbringen und somit zur kurzfristigen Versorgungssicherheit beitragen. Technisch sind Kleinwasserkraftwerke dabei aufgrund ihrer hohen Reaktionsfähigkeit sowohl für die Tertiär- als auch für die technisch anspruchsvollere Sekundärregelreserve gut geeignet. Für den Betreiber lassen sich durch die Regelenergievermarktung substantielle Zusatzerlöse erzielen.

Um einen stabilen Netzbetrieb bei einer Frequenz von 50 Hertz zu gewährleisten, halten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Regelleistung vor. Droht aufgrund von ungeplanten Nichtverfügbarkeiten, angebots-oder nachfrageseitigen Prognosefehlern eine Störung des Gleichgewichts, so reagiert der ÜNB durch kurzfristiges Hoch-oder Herunterregeln von hierfür vorgehaltenen Leistungen. Tritt eine Überspeisung und damit einhergehend eine Überfrequenz im Netz auf, so wird vom ÜNB negative Regelenergie abgerufen – Erzeuger werden also heruntergeregelt und elektrische Verbraucher (z. B. Pumpen, Verdichter, Kühlhäuser, Power-to-X) zugeschaltet. Umgekehrt wird bei einer Unterspeisung bzw. Unterfrequenz positive Regelenergie abgerufen – Erzeuger werden hochgeregelt bzw. elektrische Verbraucher abgeschaltet.
Autor(en)
Jonas Zingerle
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
WasserWirtschaft 10 / 2015 (Oktober 2015)
Verkaufspreis
€ 10,00