Musik hören kann tödlich enden: Die ungesicherte Rückwärtsfahrt des Müllwerkers birgt Gefahren
Ein Gerichtsurteil zur fahrlässigen Tötung durch rückwärtsfahrenden Müllwerker bewegt die Entsorgungsbranche. Es ging um das „Überwachungsverschulden“ des Arbeitgebers und die Eigenverantwortung des Musik hörenden Fußgängers. Das Urteil überrascht.
(06.10.2015) Der Angeklagte war 60 Jahre alt und seit 1975 als Kraftfahrer bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben beschäftigt. Mit zwei weiteren Müllwerkern fuhr er am 21. Juni 2012 eine Abfallsammeltour in Berlin-Staaken. Am Ende dieser 160 Meter langen Sackgasse setzten sich die beiden Müllwerker in das Fahrerhaus. Ein Beifahrer und der Angeklagte überzeugten sich durch Rückschau, dass sich niemand hinter dem Lkw aufhielt. Man schaltete die Warnblinkanlage an und legte den Rückwärtsgang ein, wodurch automatisch ein lauter Piepston ertönte und eine gelbe Rundumleuchte aufleuchtete. Beim Rückwärtsfahren schaute der Beklagte abwechselnd in die Außenspiegel rechts und links und in den Monitor der Rückfahrkamera, die ein Sichtfeld von 4,7 m hatte. Nach etwa 150 Meter bei etwa 12 km/h übersahen Fahrer und Mitfahrer einen 17-jährigen Fußgänger, der mit dem Rücken zum Lkw ging und mit Ohrhörer laut Musik hörte. Der junge Mann geriet unter den Lkw, wurde mitgeschleift und verstarb am selben Tag...
Unternehmen, Behörden + Verbände: Berliner Stadtreinigung (BSR), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.
Autorenhinweis: RA Prof. Dr. Thomas Wilrich, Münsing
Foto: M. Boeckh
Autor(en)
Prof. Dr. Thomas Wilrich
Contentpartner
© Deutscher Fachverlag (DFV)
Publikation
Entsorga 06 / 2015 (Oktober 2015)
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