Kurz vor dem Gipfel
Die Totalrevision der Schweizerischen Technischen Verordnung über Abfälle erreicht die entscheidende Phase
Trotz
mehrerer Teilrevisionen entsprechen verschiedene Bereiche der Schweizerischen Technischen
Verordnung über Abfälle (TVA) nach 25 Jahren nicht mehr dem aktuellen Stand der
Technik. Dies betrifft etwa Deponien, wo die technischen Anforderungen angepasst
werden müssen, aber auch Aspekte wie die Nachsorge oder eine gewisse Dynamisierung
der Anforderungen an Abfallanlagen im Sinne einer Anpassung an den Stand der
Technik sollen eingeführt werden. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation hat deshalb am 10. Juli 2014 die Anhörung zu einer Totalrevision
der Technischen Verordnung eröffnet. Die Kantone, die kantonalen Umweltschutzfachstellen,
Wirtschafts- und Industrieverbände sowie Verbände im Bereich des Umweltschutzes
und der Abfallwirtschaft wurden gebeten, bis zum 30. November 2014 ihre
Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abzugeben. Bis Ende 2014 sind in der
Anhörung über 150 Stellungnahmen eingegangen. Die Verwaltung hat nun die
Aufgabe, eine optimale Lösung für die definitive Fassung der revidierten TVA zu
erarbeiten. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass der schweizerische Bundesrat
die total revidierte Verordnung anfangs 2016 in Kraft setzen kann. Da zur Zeit
folglich keine endgültige Fassung der überarbeiteten Verordnung besteht,
stützen sich die nachfolgenden Ausführungen im Wesentlichen auf die zur
Anhörung gelangte Fassung, die Erläuterungen zur Totalrevision der TVA sowie
auf einige bereits öffentlich zugängliche Stellungnahmen in der Anhörung.
Rechtlich verbindlich wird erst die vom Bundesrat frühestens Ende 2015
genehmigte Fassung sein.
Autor(en)
Dr. Hans-Peter Fahrni
Contentpartner
© Rhombos-Verlag
Publikation
ReSource 03 / 2015 (September 2015)
Verkaufspreis
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