Veränderte Genehmigungspraxis durch neugefasste Bundesimmissionsschutzverordnung
BDE befürchtet Investitionsrückgänge in der Recyclingwirtschaft Die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) ist am 4.12.2012 in Kraft getreten. Es ist die bislang umfangreichste Richtlinie der EU mit dem Ziel, die Energieeffizienz in den Mitgliedsstaaten der EU zu steigern. Die verpflichtenden Regelungen der Richtlinie waren bis zum 5.7.2014 in nationales Recht umzusetzen.
Die Verbände haben den Referentenentwurf der „Verordnungzur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (EED) und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften“ mit Schreiben vom 15.8.2014 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Anhörung zugeschickt bekommen. Kern dieses mittlerweile von Bundestag und Bundesrat gebilligten Entwurfswaren Regelungen zur Umsetzung der EED, mit denen im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren die Pflicht zur Vorlage einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eingeführt werden sollte. Da der Gesetzgeber die Umsetzung der Energieeffizienz Richtlinie auch dafür nutzte, Änderungen an der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung(BImSchV) vorzunehmen, sind nun auch Betreiber bestimmter nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtiger Abfallentsorgungsanlagen betroffen.
Autor(en)
Sandra Giern
Contentpartner
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Publikation
AbfallR 02 / 2015 (März 2015)
Verkaufspreis
€ 32,00