Die Einstufung von Abfällen nach dem neuen europäischen Abfallverzeichnis

Im Interesse eines effektiven Vollzuges des Abfallrechts ist eine einheitliche Nomenklatur bei der Bezeichnung von Abfällen unerlässlich. Sie ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Abfallwirtschaft, insbesondere für eine zutreffende Deklaration von Abfällen im Rahmen von Entsorgungsverträgen und Entsorgungsnachweisen, für die Erteilung von eindeutigen Genehmigungen von Abfallentsorgungsanlagen sowie für die Erstellung von Statistiken über Art, Herkunft und Menge der Abfälle. Nur durch die eindeutige Bezeichnung ist beispielsweise ein Abfallerzeuger/- besitzer in der Lage, einen geeigneten Entsorger für seine Abfälle zu finden.

Bereits die Frage, ob ein Entsorgungsbetrieb, dessen sich der Erzeuger/Besitzer bei der Entsorgung bedienen möchte, einen bestimmten Abfall annehmen darf, richtet sich nach der Abfallschlüsselnummer, welcher der Abfall zuzuordnen ist. Bezüglich der Abfälle, die ein Entsorger nach dem Inhalt seiner Genehmigung annehmen darf, ist durch prognostische Prüfung im Genehmigungsverfahren sicher gestellt, dass in seinem Betrieb eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung erfolgen kann, die den rechtlichen Anforderungen entspricht. Dabei stellt das Abfallrecht an gefährliche Abfälle und ihre Entsorgung besondere Anforderungen (vgl. § 48 S. 1 KrWG2). Deshalb muss klar sein, welche Abfälle hier von betroffen sind, d.h. welche Abfälle als gefährlich gelten. Aus diesen Gründen gab es bereits früher eine Reihe von nationalen und europäischen Abfallverzeichnissen, die allerdings unterschiedliche systematische Ansätze verfolgten und teilweise auf bestimmte Abfallkategorien beschränkt waren. Inzwischen gilt bereits seit dem Jahr 2002 ein einheitliches europäisches Abfallverzeichnis, das eine gemeinsame Terminologie und Systematik für die gesamte Europäische Union (EU) festlegt. Es wurde jüngst mit Wirkung vom 1.6.2015 novelliert. Zugleich erfolgte eine Anpassung der Kriterien für die Einstufung eines Abfalls als gefährlich.
Autor(en)
Dr. Olaf Kropp
Contentpartner
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Publikation
AbfallR 03 / 2015 (Juni 2015)
Verkaufspreis
€ 32,00