Das auf unseren Deponien bis heute Errichtete, Betriebene, Stillgelegte und dabei Angerichtete bedarf der Nachsorge. Was ist und was ist nicht zu tun?
Erfolg hat drei Buchstaben Goethe Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun. Molière
„Eine Mülldeponie (als solche betrieben bereits vor 1972 und bis zum 30. Mai 2005) sowie auch eine Deponie in der nur noch mineralische/inerte Abfälle (seit 1. Juni 2005) lagern, ist nicht vereinbar mit dem Leitbild der Nachhaltigkeit und der Gewährleistung einer sicheren Umwelt für nachkommende Generationen. Deshalb ist das Thema Deponie und deren Nachsorge, deren Leistungen und deren Kosten schon seit langem geregelt und immer noch heftig diskutiert. Die Deponie in ihrem Lebenszyklus betrachtet, umfasst die nacheinander ablaufenden Phasen der Errichtung, der Ablagerung, der Stilllegung und der Nachsorge. Der Gesetzgeber verpflichtet hierzu den Deponiebetreiber, in jeder Phase Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abwehr von Gefahren und Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit dienen. Diese Maßnahmen sind eigenverantwortliche Aktivitäten, aber auch gesetzliche Vorgaben. Eine Deponie hat als ein besonderes Bauwerk, betrachtet über seinen gesamten Lebenszyklus, unter Berücksichtigung seiner ungewöhnlichen Langzeitbetrachtung, ein Anrecht auf einen höchst sicheren bauwerklichen und betrieblichen Zustand“. Ziel dieses Vortrages ist es aufzuzeigen warum was, wie und wann zu tun ist.
Autor(en)
Prof. Horst J. Puscher
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2015 (Mai 2015)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten