Das neue ElektroG – Konsequenzen für die Praxis

Die EU-Richtlinie Waste of Electrical and Electronic Equipment (WEEE) aus dem Jahr 2003 ist mit dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in nationales Recht umgesetzt. Aufgrund der 2012 neugefassten WEEE II war nun auch das ElektroG umfassend zu novellieren. Eingeführt werden beispielsweise ein offener Anwendungsbereich und die Institution eines Bevollmächtigten, welcher Herstellern das europarechtskonforme Inverkehrbringen in anderen Mitgliedstaaten erleichtern soll. Einer Steigerung der Sammelquoten dienen insbesondere neue Rücknahmepflichten des Handels. Der illegale Export von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) soll zudem mittels einer neuen Beweislastumkehr weiter erschwert werden.

Diese Darstellung konzentriert sich auf die wesentlichen Neuerungen des ElektroG II(in der Fassung des Referentenentwurfs des Bundesumweltministeriums vom Februar2015) und deren voraussichtliche Konsequenzen für die Praxis. Zudem soll einÜberblick zu weiterhin bestehenden Regelungslücken des ElektroG gegeben werden.Der Bericht gliedert sich wie folgt:
- Regelungsziele und Verfahrensstand
- Grundlegende Neuerungen
- Offener Anwendungsbereich („open scope“)
- Sammelziele Behandlung der EAG
- Illegaler Export
- Akteure und Meldepflichten
- Rücknahmepflichten des Handels
- Bevollmächtigte
- Mengenmeldungen
- Mitteilungspflichten
Autor(en)
Dr. jur. Guido Odendahl, Laura Englert
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2015) (April 2015)
Verkaufspreis
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