Verwertung von Gärresten und Bioabfallkomposten nach dem neuen Düngerecht

Aktuell ist die Änderung der Düngemittelverordnung im Bundesratsverfahren (BR Drucksache75/15). Der Bundesrat wird voraussichtlich im Mai über die Änderungsverordnung beschließen.

Für die Änderung der Düngeverordnung hat das BMEL mit dem Stand 18.12.2014 einen ersten Entwurf vorgelegt. Dieser Entwurf wurde mit den Fach- und Verkehrskreisen und den Ländern im Januar 2015 erörtert. Die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen werden aktuell noch bearbeitet. Zum Stand der Drucklegung (23.03.2015) ist noch kein neuer Entwurf verfügbar. Klar ist aber schon, dass die geplanten Änderungen die Verwertung von Gärresten und Bioabfallkomposten beeinflussen werden. Im Einzelfall können deutliche Auswirkungen/Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Seit fast 100 Jahren bestehen in Deutschland gesetzliche Vorgaben für Düngemittel. Diese regelten zunächst nur das Inverkehrbringen von Mineraldünger. Im Laufe der Zeit wurden sie auf alle Düngemittel einschließlich der Wirtschaftsdünger ausgeweitet. Das Gesetz wurde im Interesse der Anwender und zum Schutz vor Täuschung erlassen. Die Ansprüche der Gesellschaft wandeln sich im Laufe der Zeit. So trat immer stärker auch der Schutz der Umwelt in den Vordergrund. Es blieb auch nicht bei Regelungen nur für das Inverkehrbringen. So wurden im Wege der EG-Rechtsetzung auch Vorgaben für die Anwendung festgelegt. Die rechtlichen Vorgaben werden jeweils zeitnah fortgeschrieben und an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
Autor(en)
Hans-Walter Schneichel
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2015) (April 2015)
Verkaufspreis
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