Anforderungen an ein Wertstoffgesetz ohne duale Systeme – Vorstellungen von GemIni zu einem Kompromissmodell
Die Wertstoffwirtschaft ist auszubauen. Die Vorgaben des Wertstoffgesetzes haben nicht nur Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen zu erfassen und sollen hohe Erfassungsmengen sowie ambitionierte Recyclingquoten vorsehen. Die Aufgaben werden der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft gemeinsam überantwortet. Die Systembetreiber werden abgelöst und zwar durch die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger in Bezug auf die Erfassung und bezüglich der Sortierung und Verwertung durch eine öffentlich-rechtlich geprägte Zentrale Stelle.
Die Diskussion um ein Wertstoffgesetz befindet sich in einer wichtigen Phase. Die Positionen liegen aber noch weit auseinander. Das BMUB hat die Vorlage eines Arbeitsentwurfs für ein Wertstoffgesetz wiederholt verschieben müssen. Vor diesem Hintergrund stellt die Gemeinschaftsinitiative zur Abschaffung der dualen Systeme (GemIni) Eckpunkte vor, die einem Kompromiss den Weg öffnen sollen.
1. Die Bedeutung einer nachhaltigen Wertstoff- und Ressourcenwirtschaft wird zunehmend anerkannt und muss in einem Wertstoffgesetz ihren Niederschlag finden. Seine Regelungen sollen sich daher nicht nur auf Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen beziehen, sondern Altpapier, Glas, Metalle, Kunststoffe,Getränkekartons, Bioabfall und Altholz zum Gegenstand haben.
2. Die stoffliche Verwertung durch Recycling ist zu fördern, indem ambitionierte Recyclingquoten vorgegeben werden. Daneben haben Vorgaben zu hohen Erfassungsmengen dafür zu sorgen, dass ein großes Wertstoffpotenzial dem Recycling zugeführt wird. Damit sollen Anreize gesetzt sein, die Möglichkeiten der Recyclingverfahren auszubauen, damit Quantität und Qualität der erfassten Wertstoffe nicht als Widerspruch verstanden werden müssen. Die energetische Verwertung von Wertstoffen darf zunehmend weniger eine Option sein.
1. Die Bedeutung einer nachhaltigen Wertstoff- und Ressourcenwirtschaft wird zunehmend anerkannt und muss in einem Wertstoffgesetz ihren Niederschlag finden. Seine Regelungen sollen sich daher nicht nur auf Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen beziehen, sondern Altpapier, Glas, Metalle, Kunststoffe,Getränkekartons, Bioabfall und Altholz zum Gegenstand haben.
2. Die stoffliche Verwertung durch Recycling ist zu fördern, indem ambitionierte Recyclingquoten vorgegeben werden. Daneben haben Vorgaben zu hohen Erfassungsmengen dafür zu sorgen, dass ein großes Wertstoffpotenzial dem Recycling zugeführt wird. Damit sollen Anreize gesetzt sein, die Möglichkeiten der Recyclingverfahren auszubauen, damit Quantität und Qualität der erfassten Wertstoffe nicht als Widerspruch verstanden werden müssen. Die energetische Verwertung von Wertstoffen darf zunehmend weniger eine Option sein.
Autor(en)
RA Hartmut Gaßner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2015) (April 2015)
Verkaufspreis
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