Wege zu verursachergerechten und nachhaltigen Gebührensystemen
Obwohl die Abfallgebühren nur einen vergleichsweise geringen Anteil an der Gesamtkostenbelastung eines Haushalts bilden, ist deren politische und gesellschaftliche Bedeutung enorm hoch. In der Diskussion über Abfallgebühren wird zunehmend erkannt, dass der Wandel in der Abfallwirtschaft weg von der Abfallbeseitigung und hin zur Kreislaufwirtschaft auch eine Aufgabe der Gebührengestaltung ist. Die klassische Einheitsgebühr gerät vor diesem Hintergrund zunehmend in die Kritik, da sie keine Anreize zur Abfallvermeidung oder besseren Abfalltrennung setzt. Damit einhergeht die Forderung nach mehr Verursachergerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Doch wie findet man ein „passendes“ neues Abfallgebührensystem. Hierzu hat sich in der Beratungspraxis eine qualitative und quantitative Wirkungsprognose als hilfreiche Methode erwiesen.
Immer öfter liest oder hört man von Gebührenerhöhungen in der Abfallwirtschaft und von Müllrebellen und ähnlichen Bürgerinitiativen, die sich gegen Gebührenerhöhungen und neue Gebührenmodelle bzw. Abfallwirtschaftskonzepte wenden. Ebenso oft kursieren Gebührenvergleiche, die auf die in der Tat enormen Kostenunterschiede hinweisen. So hat eine Studie für das Bundesland Hessen im Jahr 2008 Unterschiede von bis zu 500 Prozent festgestellt (vgl. etwa FAZ vom 22.09.2008). Dabei gerät die Finanzierungs- und Verteilungsfunktion der Abfallgebühren gerne in den Hintergrund. Aus guten Gründen hat man sich in Deutschland für eine Gebührenfinanzierung der Abfallwirtschaft entschieden. Die Abfallgebühr ist keine Amtshandlungsgebühr, sondern ein Entgelt für eine bestimmte Leistung. Ein Wettbewerb unter verschiedenen Anbietern findet aus ebenso guten Gründen nicht statt. Die Gewährleistung einer flächendeckenden und sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvollen Abfallwirtschaft kann nur durch die kommunale Hoheit geleistet werden. Auch wenn die Staatswirtschaft sich einer zunehmenden Kritik stellen muss, genießt die Abfallwirtschaft als ein Kernstück der Daseinsfürsorge (noch) einen besonderen Schutz.