Rechtliche Vorgaben der Klärschlammentsorgung in der Türkei
In den letzten Jahren sind in der Türkei zahlreiche neue Kläranlagen errichtet worden. Nach Angaben des türkischen Statistikamtes (Türkiye Istatistik Kurumu,TÜİK) gibt es insgesamt 460 Kläranlagen, mit denen nur 536 von den insgesamt 2.950 Gemeinden versorgt werden (letzter verfügbarer Stand: 2012).3 ImJahre 2002 gab es imVergleich noch 145 Kläranlagen, mit denen 248 Gemeinden versorgt wurden (1994: 41 Kläranlagen für 71 Gemeinden).
Die – von der Europaischen Union sowie von der Türkei geforderte – Errichtung von Kläranlagen gehört grundsätzlich zu den Aufgaben der Gemeinden. Diese Aufgabe kann – nach einer entsprechenden Ausschreibung – auch durch Dritte wahr genommen werden. Eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden zur Errichtung von Kläranlagen erfolgte dabei erst aufgrund einer Gesetzesänderung vom 26.4.2006 im (Umwelt-)Gesetz Nr. 2872. Für die Inbetriebnahme sind dabei unterschiedliche Zeiträume vorgesehen, die von der Einwohnerzahl der Gemeinden abhängig ist. Danach mussten Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern ihre Kläranlage spätestens bis Mai 2010, die mit einer Einwohnerzahl zwischen 50.000 und100.000 spätestens bis Mai 2012 und die mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 50.000 spätestens bis Mai 2014 errichten. Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 2.000 und 10.000 haben dagegen noch Zeit bis Mai 2017. Bei einer verspäteten Inbetriebnahme drohen Busgelder zwischen 10.000 Türkische Lira (≈ 3.482,97 €) und 100.000 Türkische Lira (≈ 34.829,74 €).
Autor(en)
Dr. Ramazan UslubaÅŸ
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2015 (März 2015)
Verkaufspreis
€ 32,00