Zukünftige Verwertung von Gärresten und Bioabfallkomposten vor dem Hintergrund düngerechtlicher Vorgaben
In einer neuen Düngeverordnung, die voraussichtlich in 2015 in Kraft treten wird, sollen die Vorgaben für die gute fachliche Praxis beim Düngen deutlich konkreter gefasst werden. Dazu wird die Verordnung neben dem regulativen Teil neun Anlagen mit insgesamt 19 Tabellen enthalten. Von diesen Daten darf nur in festgeschriebenen Fällen abgewichen werden.
Seit fast 100 Jahren bestehen in Deutschland gesetzliche Vorgaben für Düngemittel. Diese regelten zunächst nur das Inverkehrbringen von Mineraldünger. Im Laufe der Zeit wurden sie auf alle Düngemittel einschließlich der Wirtschaftsdünger ausgewei-tet. Das Gesetz wurde im Interesse der Anwender und zum Schutz vor Täuschung erlassen. Die Ansprüche der Gesellschaft wandeln sich im Laufe der Zeit. So trat immer stärker auch der Schutz der Umwelt in den Vordergrund. Es blieb auch nicht bei Regelungen nur für das Inverkehrbringen. So wurden im Wege der EG-Rechtsetzung auch Vorgaben für die Anwendung festgelegt. Die rechtlichen Vorga-ben werden jeweils zeitnah fortgeschrieben und an den aktuellen Stand von Wissen-schaft und Technik angepasst.
Aktuell gelten
das Düngegesetz vom 09.01.20091,
die Düngemittelverordnung vom 05.12.20122 und
die Düngeverordnung in der Bekanntmachung vom 27.02.20073.
Die Düngemittelverordnung und die Düngeverordnung sollen in Kürze geändert wer-den. Die nachfolgenden Zusammenstellung gibt den Stand Ende September 2014 wieder.
Aktuell gelten
das Düngegesetz vom 09.01.20091,
die Düngemittelverordnung vom 05.12.20122 und
die Düngeverordnung in der Bekanntmachung vom 27.02.20073.
Die Düngemittelverordnung und die Düngeverordnung sollen in Kürze geändert wer-den. Die nachfolgenden Zusammenstellung gibt den Stand Ende September 2014 wieder.
Autor(en)
Hans-Walter Schneichel
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
Biomasse-Forum (2014) (November 2014)
Verkaufspreis
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