Interkommunale Zusammenarbeit bis zur Vergaberechtsreform unzulässig?
Anmerkung zu OLG Koblenz, Beschluss vom 3.12.2014 – Verg 8/14
Vom
Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts nicht umfasst ist unter bestimmten
Voraussetzungen die interkommunale Zusammenarbeit. Hierbei handelt es sich
bislang ausschließlich um Richterrecht. Der deutsche Gesetzgeber ist durch die
Richtlinie 2014/24/EU angehalten, bis zum 18.4.2016 die interkommunale
Zusammenarbeit im nationalen Recht zu regeln. Fraglich ist, ob und unter
welchen Voraussetzungen bis zu diesem Zeitpunkt eine interkommunale Kooperation
zulässig ist.
Autor(en)
Dr. Dominik R. Lück
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2015 (Januar 2015)
Verkaufspreis
€ 32,00